Il Europäischer Rat und Parlament haben eine vorläufige Einigung über die Regelung der erzielt Datengesetzalso die Regeln für den Zugriff und die korrekte Nutzung von Daten in Europa, insbesondere im Hinblick auf die Bereiche Internet der Dinge (IoT) und künstliche Intelligenz.
Was ist das Datengesetz?
Das Datengesetz schlägt vor neue Regeln darüber, wer auf in der Europäischen Union generierte Daten zugreifen und diese verwenden darf bezogen auf alle Wirtschaftsbereiche. Etwas konkreter ausgedrückt geht es bei der Verordnung darum, eine gerechte Verteilung des Werts digitaler Daten sicherzustellen, zu einem wettbewerbsorientierten Datenmarkt beizutragen, Möglichkeiten für datengesteuerte Innovationen zu finden und Daten zunehmend zugänglich zu machen.
In einer Mitteilung aus Brüssel heißt es: „Die neue Gesetzgebung zielt auch darauf ab den Wechsel zwischen Anbietern von Datenverarbeitungsdiensten erleichternführt Schutzmaßnahmen gegen illegale Datenübertragungen durch Cloud-Dienstanbieter ein und plant die Entwicklung von Interoperabilitätsstandards für die Wiederverwendung von Daten in allen Branchen.
Das Datengesetz gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen größere Kontrolle über ihre Daten durch ein gestärktes Portabilitätsrecht, einfaches Kopieren oder Übertragen von Daten aus verschiedenen Diensten, wenn die Daten von intelligenten Objekten, Maschinen und Geräten generiert werden. Die neue Gesetzgebung wird Verbrauchern und Unternehmen die Möglichkeit geben, zu entscheiden, was sie mit den von ihren vernetzten Produkten generierten Daten tun möchten.“
Data Act, wie die Vereinbarung konfiguriert ist
Das Datenschutzgesetz erläutert auch den Anwendungsbereich dieser Gesetzgebung. Es ermöglicht Benutzern angeschlossener Geräte den Zugriff auf Daten, sei es von intelligenten Geräten oder Industriemaschinen.
Das Internet der Dinge (IoT)
Auch der Text des Datenschutzgesetzes drückt sich darin ausInternet der Dinge. Es enthält Maßnahmen zur Verhinderung des Missbrauchs vertraglicher Ungleichgewichte beim Datenaustausch. Darüber hinaus sieht die Verordnung weitere Leitlinien für die Datenbereitstellung vor, beispielsweise zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen und geistigen Eigentumsrechten.