TikTok hat die Migration europäischer Benutzerdaten in Rechenzentren in Irland umgesetztein Schlüsselelement seines Projekts mit dem Titel „Projekt Clover„. Diese Ankündigung folgt auf TikToks Engagement für Eingeweihte im Märzgeht es um Datenschutz und Datensicherheit, Beschleunigt wurde die Entwicklung durch die Entscheidung der Europäischen Kommission, die Nutzung der TikTok-App auf den Arbeitsgeräten ihrer Mitarbeiter zu verbieten.
TikTok beginnt mit der Migration europäischer Benutzerdaten nach Irland
Der Bau des Rechenzentrums in Irland war seit 2020 angekündigt, mit der Erwartung, dass es Anfang 2022 betriebsbereit sein würde. Allerdings musste TikTok überwinden einige technische Herausforderungen und Verzögerungen bevor das Zentrum endlich eröffnet werden kann, so TechCrunch.
Der europäische Prozess zur Migration von Benutzerdaten beginnt jetzt, wird jedoch voraussichtlich nicht abgeschlossen sein vor dem vierten Quartal 2024. Mittlerweile arbeitet TikTok auch am Aufbau eines zweites Rechenzentrum in Irland und ein weiteres in Norwegen. Diese Bemühungen sind Teil des größeren Plans von TikTok, die Datensicherheit zu stärken und das Vertrauen von Behörden und Nutzern zu gewinnen.
Über Privatsphäre und Datenschutz wird bei TikTok schon seit Jahren gesprochen. Vor allem, nachdem die Muttergesellschaft ByteDance zugab, dass einige Mitarbeiter eine hattenZugriff auf Benutzerdaten in den Vereinigten Staaten erhalten, darunter auch Journalisten. Diese Enthüllung führte zu Verboten der App durch einige Landesregierungen, die sogar über völlige Verbote nachdachten. Daraufhin antwortete das Unternehmen und versicherte, dass es europäische Daten in Europa verarbeiten werde.
TikTok wies zudem darauf hin, die Dienste des britischen Unternehmens übernommen zu haben NCC-Gruppe. Dieses auf Informationssicherheit spezialisierte Unternehmen wird für die Überprüfung der Kontrollen und des Datenschutzes verantwortlich sein. Eine zusätzliche Garantie für Benutzer in der EU und im Vereinigten Königreich. Es bleibt abzuwarten, ob die getroffenen Maßnahmen den Kriterien des europäischen Gesetzgebers gerecht werden.